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§10 Kassenprüfer

 

Die Mitgliederversammlung wählt mindestens einen Kassenprüfer. Die Aufgabe ist die Rechnungsprüfung.

 

 

Satzung - Verband Südwestdeutscher Fanfarenzüge e.V. Wiesloch

Komplette Überarbeitung, Beschluß der JHV 1994 in Bad Bergzabern
Nachtrag 1; Anpassung im § 7, Beschluß der JHV 1999 in Annweiler
Nachtrag 2, Anpassung in den §§ 2, 11 und 15, Beschluß der JHV 2001 in Herxheim
Komplette Überarbeitung, Beschluß der Mitgliederversammlung 2009 in Bühl/Baden
Überarbeitung, Beschluß der Mitgliederversammlung 2015 in Mühlhausen

Aktuelle Seite:  

Satzung $10 Kassenprüfer

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