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Verband Südwestdeutscher Fanfarenzüge e.V.

Ehrungsordnung

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

§ 1 Aktive Mitglieder der aktiven Mitgliedsvereine

§ 2 aktive Mitglieder

§ 3 Ehrenmitgliedschaft

§ 4 Übertragbarkeit

§ 5 Schlussbestimmung

 

 

 

§ 1 Aktive Mitglieder der aktiven Mitgliedsvereine

Auf Antrag der aktiven Mitgliedsvereine können deren Aktive Mitglieder für 10, 20 und 30 Jahre aktive Mitgliedschaft eine Urkunde erhalten.

Auf Antrag der aktiven Mitgliedsvereine können deren Aktive Mitglieder für 25, 40, 50, 60, 70, 75 und 80 Jahre aktive Mitgliedschaft die Ehrennadel mit Urkunde erhalten.

Der Antrag des aktiven Mitgliedsvereins muss mindestens drei Monate vor Ehrungstermin an den Geschäftsführer gesandt werden.

 

 

§ 2 aktive Mitglieder

Aktive Mitglieder (Vereine) erhalten zum  40, 60, 70, 80 Gründungsfest eine Urkunde. Ein Ehrenbrief wird zum 25, 50 und 75 Vereinsjubiläum ausgestellt.

Für die 10, 20, 30, 40, 50, 60, 70 u. 80malige Teilnahme am VSF-Treffen erhalten die Mitgliedsvereine eine Urkunde. Für 50malige Teilnahme wird eine Ehrenurkunde überreicht.

 

 

§ 3 Ehrenmitgliedschaft

Personen, insbesondere Funktionsträger im VSF - Präsidium, können auf Vorschlag des Präsidenten zu VSF - Ehrenmitgliedern mit Zusatztitel ernannt werden, die nach Möglichkeit ihrer Tätigkeit Rechnung tragen.

Die Ernennung ist mit einer Urkunde zu dokumentieren. Eine Antragsfrist ist nicht zu beachten. Ein Initiativantrag bei einer Mitgliederversammlung ist zulässig.

Personen mit besonderen Verdiensten im oder für den VSF können auf Antrag zum Ehrenmitglied ernannt werden. Der Antrag muss mindestens drei Monate vor Ehrungstermin an den Geschäftsführer gesandt werden.

Über die Ernennung zum Ehrenmitglied entscheidet das Präsidium.

Nach Beschluss des Präsidium können die Ehrenmitgliedschaft und die Ehrentitel aberkannt werden. Voraussetzungen sind im § 4 der Mitgliedsordnung (Ausschluss) beschrieben.

Die Vorschriften des § 4 der Satzung sind hierzu zu beachten.

 

 

§ 4 Übertragbarkeit

Ehrungen sind nicht übertragbar.

 

 

§ 5 Schlussbestimmung

Die Ehrungsordnung ist Bestandteil der Geschäftsordnung und tritt nach Beschluss der Mitgliederversammlung vom 08. März 2009 in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

 

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