VSF-Info.de

Verband Südwestdeutscher Fanfarenzüge e.V.

§7 vertretungsberechtigtes Präsidium gem. § 26 BGB

 

Das Präsidium (Vorstand) besteht aus dem Präsidenten, Vizepräsidenten und dem Schatzmeister. Jedes Präsidiumsmitglied ist einzeln zur Vertretung des Verbandes berechtigt.

 

 

Satzung - Verband Südwestdeutscher Fanfarenzüge e.V. Wiesloch

Komplette Überarbeitung, Beschluß der JHV 1994 in Bad Bergzabern
Nachtrag 1; Anpassung im § 7, Beschluß der JHV 1999 in Annweiler
Nachtrag 2, Anpassung in den §§ 2, 11 und 15, Beschluß der JHV 2001 in Herxheim
Komplette Überarbeitung, Beschluß der Mitgliederversammlung 2009 in Bühl/Baden
Überarbeitung, Beschluß der Mitgliederversammlung 2015 in Mühlhausen

Aktuelle Seite:  

Satzung $7 vertretungsberechtigtes Präsidium gem. $ 26 BGB

Präsidium
Entstehung
Standarte
Chronik
Satzung
Ehrenkodex

© 2024 VSF - Verband Südwestdeutscher Fanfarenzüge e.V.

© 2025 VSF - Verband Südwestdeutscher Fanfarenzüge e.V.

Verband Südwestdeutscher Fanfarenzüge e.V.

VSF-Info.de

Verband Südwestdeutscher Fanfarenzüge e.V.