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Verband Südwestdeutscher Fanfarenzüge e.V.

§5 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr spätestens im März statt. Sie wird vom Präsidenten mindestens zwei Wochen vorher, unter Bekanntmachung der Tagesordnung, schriftlich einberufen. Das Einladungsschreiben gilt als dem Mitglied zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verband schriftlich bekannt gegebene

Adresse gerichtet ist. Die Einladung über elektronische Medien ist zulässig.

 

Anträge an die Mitgliederversammlung müssen schriftlich an das Präsidium eingereicht werden. Sie können aber nur dann berücksichtigt werden, wenn sie spätestens acht Tage vorher beim Vorstand eingehen, sonst müssen sie an die nächste Mitgliederversammlung verwiesen werden.

 

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde. Sie fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse. Satzungsänderungen, eine Änderung des Verbandszwecks sowie eine Auflösung des Verbandes bedürfen einer 3/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Mitglieder, die sich der Stimme enthalten, werden behandelt wie nicht erschienene.

 

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden vom Protokollführer protokolliert. Das Protokoll wird vom geschäftsführenden Präsidium und dem Protokollführer unterschrieben.

 

Aufgaben der Mitgliederversammlung:

     - Bestimmung der Anzahl der Mitglieder, Wahl, Abberufung und Entlastung des Präsidiums

     - Entgegennahme des Jahresberichts des Präsidiums und Beschlussfassung über den Verbandshaushalt

     - Satzungsänderungen, Änderungen des Verbandszwecks und Auflösung des Verbandes

     - Bestimmung der Anzahl und Wahl der Kassenprüfer sowie Entgegennahme deren Berichts

     - Festsetzung der Mitgliedsbeiträge mit Fälligkeit/ Aufnahmegebühren mit Fälligkeit und ggf. der Erlass und die Änderung einer Beitragsordnung

 

Satzung - Verband Südwestdeutscher Fanfarenzüge e.V. Wiesloch

 

Komplette Überarbeitung, Beschluß der JHV 1994 in Bad Bergzabern
Nachtrag 1; Anpassung im § 7, Beschluß der JHV 1999 in Annweiler
Nachtrag 2, Anpassung in den §§ 2, 11 und 15, Beschluß der JHV 2001 in Herxheim
Komplette Überarbeitung, Beschluß der Mitgliederversammlung 2009 in Bühl/Baden
Überarbeitung, Beschluß der Mitgliederversammlung 2015 in Mühlhausen

Aktuelle Seite:  

Satzung $5 Mitgliederversammlung

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