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Verband Südwestdeutscher Fanfarenzüge e.V.

§2 Verbandszweck

Zwecke des Verbandes sind:

die Fanfarenzüge in der Pflege der historischen altdeutschen Naturtonmusik zu beraten und zu fördern,

die Interessen der Fanfarenzüge wahrzunehmen und Behörden Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten

Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

 

Satzung - Verband Südwestdeutscher Fanfarenzüge e.V. Wiesloch

 

Komplette Überarbeitung, Beschluß der JHV 1994 in Bad Bergzabern
Nachtrag 1; Anpassung im § 7, Beschluß der JHV 1999 in Annweiler
Nachtrag 2, Anpassung in den §§ 2, 11 und 15, Beschluß der JHV 2001 in Herxheim
Komplette Überarbeitung, Beschluß der Mitgliederversammlung 2009 in Bühl/Baden
Überarbeitung, Beschluß der Mitgliederversammlung 2015 in Mühlhausen

Aktuelle Seite:  

Satzung $2 Verbandszweck

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Entstehung
Standarte
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Satzung
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