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Verband Südwestdeutscher Fanfarenzüge e.V.

§12 Auflösung

 

Bei Auflösung des Verbandes oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen des Verbandes für steuerbegünstigte kulturelle Zwecke zu verwenden. Das Verbandsvermögen ist auf die gemeinnützigen Mitgliedsvereine aufzuteilen.

 

 

Satzung - Verband Südwestdeutscher Fanfarenzüge e.V. Wiesloch

Komplette Überarbeitung, Beschluß der JHV 1994 in Bad Bergzabern
Nachtrag 1; Anpassung im § 7, Beschluß der JHV 1999 in Annweiler
Nachtrag 2, Anpassung in den §§ 2, 11 und 15, Beschluß der JHV 2001 in Herxheim
Komplette Überarbeitung, Beschluß der Mitgliederversammlung 2009 in Bühl/Baden
Überarbeitung, Beschluß der Mitgliederversammlung 2015 in Mühlhausen

Aktuelle Seite:  

Satzung $12 Auflösung

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