Bei Auflösung des Verbandes oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen des Verbandes für steuerbegünstigte kulturelle Zwecke zu verwenden. Das Verbandsvermögen ist auf die gemeinnützigen Mitgliedsvereine aufzuteilen.
Satzung - Verband Südwestdeutscher Fanfarenzüge e.V. Wiesloch
Komplette Überarbeitung, Beschluß der JHV 1994 in Bad Bergzabern
Nachtrag 1; Anpassung im § 7, Beschluß der JHV 1999 in Annweiler
Nachtrag 2, Anpassung in den §§ 2, 11 und 15, Beschluß der JHV 2001 in Herxheim
Komplette Überarbeitung, Beschluß der Mitgliederversammlung 2009 in Bühl/Baden
Überarbeitung, Beschluß der Mitgliederversammlung 2015 in Mühlhausen
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