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§8 geschäftsführendes Präsidium

 

Die Mitgliederversammlung beschließt, ob und in welcher Anzahl weitere geschäftsführende, nicht vertretungsberechtigte Präsidiumsmitglieder gewählt werden. Das Präsidium ist für alle Verbandsangelegenheiten zuständig, die nicht durch Satzung ausdrücklich der Mitgliederversammlung zugewiesen sind.

Es fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt. Die einzelvertretungsberechtigten Präsidiumsmitglieder sind an die Mehrheitsbeschlüsse des Vorstands gebunden.

Das Präsidium wird für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Die Präsidiumsmitglieder bleiben bis zur Wahl eines neuen Präsidiumsmitgliedes im Amt.

 

 

Satzung - Verband Südwestdeutscher Fanfarenzüge e.V. Wiesloch

Komplette Überarbeitung, Beschluß der JHV 1994 in Bad Bergzabern
Nachtrag 1; Anpassung im § 7, Beschluß der JHV 1999 in Annweiler
Nachtrag 2, Anpassung in den §§ 2, 11 und 15, Beschluß der JHV 2001 in Herxheim
Komplette Überarbeitung, Beschluß der Mitgliederversammlung 2009 in Bühl/Baden
Überarbeitung, Beschluß der Mitgliederversammlung 2015 in Mühlhausen

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Satzung $8 geschäftsführendes Präsidium

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