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Verband Südwestdeutscher Fanfarenzüge e.V.

§4 Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden.

Aktives Mitglied kann nur ein Verein werden, der seinen Sitz innerhalb des Verbandsgebietes hat und die historische Naturtonmusik fördert. Nur aktive Mitglieder haben Stimmrecht.

Dem schriftlichen Aufnahmeantrag kann der Vorstand innerhalb eines Monats widersprechen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet das Präsidium. Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verband. Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss 3 Monate vor dem Jahresende schriftlich mitgeteilt werden.

Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung. Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z. B. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz einmaliger Mahnung, kann das Präsidium den Ausschluss eines Mitglieds beschließen.

 

Satzung - Verband Südwestdeutscher Fanfarenzüge e.V. Wiesloch

 

Komplette Überarbeitung, Beschluß der JHV 1994 in Bad Bergzabern
Nachtrag 1; Anpassung im § 7, Beschluß der JHV 1999 in Annweiler
Nachtrag 2, Anpassung in den §§ 2, 11 und 15, Beschluß der JHV 2001 in Herxheim
Komplette Überarbeitung, Beschluß der Mitgliederversammlung 2009 in Bühl/Baden
Überarbeitung, Beschluß der Mitgliederversammlung 2015 in Mühlhausen

Aktuelle Seite:  

Satzung $4 Mitgliedschaft

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